Verhaltenskodex – Code of Conduct
Zürich, 30.11.2022
Das Regenbogenhaus ist ein öffentliches Zentrum für LGBTQIA+-Personen, die gesamte queere Community und Interessierte. Es setzt sich für eine Sensibilisierung der Gesellschaft gegenüber LGBTQIA+-Menschen ein, fördert deren gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Zusammenleben und trägt zur Stärkung von vielfältigen Lebensformen bei.
Das Regenbogenhaus ist ein Begegnungsort, an dem Veranstaltungen und Treffen stattfinden sowie Auskünfte eingeholt werden können. Es bietet Raum für kulturelle, wissenschaftliche, beratende und gemeinschaftliche Tätigkeiten. Die Öffentlichkeit ist eingeladen, an der LGBTQIA+-Kultur teilzunehmen.
Das Regenbogenhaus soll ein zugänglicher und sicherer Ort sein für:
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Queers jeden Alters
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Queers aller und keiner Geschlechter
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Queers of Color und Schwarze Queers
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Queers mit Behinderungen (sichtbar oder unsichtbar)
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Queers aller Religionen
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Queere Sans Papiers
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Queers in schwierigen finanziellen Verhältnissen
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...und deren Freund*innen
Das Regenbogenhaus engagiert sich nicht nur für die Anliegen der queeren Community, sondern solidarisiert sich mit all den genannten marginalisierten Gruppen und setzt sich aktiv für mehr Sichtbarkeit und Teilhabe ein.
Generelle Grundsätze
Das Regenbogenhaus möchte ein Ort sein, an dem sich jede Person entfalten kann und möglichst sicher ist vor Diskriminierung, Übergriffen und Stigmatisierung. Zusammen können wir diese Kultur erarbeiten und weiter pflegen.
Wer das Regenbogenhaus besucht, akzeptiert und lebt dessen Grundsätze:
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respektvoller Umgang miteinander und gegenüber der Infrastruktur
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keine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität (Queerfeindlichkeit)
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keine Diskriminierung aufgrund von rassistischen Zuschreibungen aufgrund von Aussehen, Herkunft oder Religionszugehörigkeit (Rassismus)
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keine Diskriminierung aufgrund von Behinderung (Ableismus)
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keine Diskriminierung aufgrund von sozialer Herkunft und Position (Klassismus)
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keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Sexismus)
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keine Diskriminierung aufgrund der Religion
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keine Diskriminierung aufgrund des Alters (Ageismus und Adultismus)
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keine sexuellen Übergriffe (Consent-Prinzip)
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keine körperlichen Übergriffe (ungefragt Körperteile oder Hilfsmittel, z.B. Rollstuhl, berühren oder in Haare fassen)
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keine psychischen Übergriffe (Mobbing, Nötigung etc.)
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kein Konsum verbotener Substanzen
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keine Gewinnorientierung, kein Konsumzwang
Menschen, die im Regenbogenhaus Diskriminierungen erfahren, werden ernst genommen und geschützt.
Mit Menschen, die sich im Regenbogenhaus nicht an diese Grundsätze halten, wird das Gespräch gesucht. Sie können in letzter Konsequenz von der Nutzung des Regenbogenhauses ausgeschlossen werden. Dies dient dem Schutz des Freiraums und der Nutzer*innen des Regenbogenhauses.
Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Veranstalter*innen, die Einhaltung dieser Grundsätze bei ihren Veranstaltungen sicherzustellen. Für jede Veranstaltung muss mindestens eine geeignete Ansprechperson benannt werden, die bei Diskriminierung und Übergriffen direkt kontaktiert werden kann.
Politische Parteien, religiöse Organisationen, Unternehmen
Das Regenbogenhaus ist parteipolitisch unabhängig und konfessionell neutral.
Politische Parteien, religiöse Organisationen und Unternehmen, die nicht Mitglied im Verein Regenbogenhaus sind, können das Regenbogenhaus unter bestimmten Bedingungen für nicht-kommerzielle Veranstaltungen nutzen.
Politische Parteien, religiöse Organisationen und Unternehmen können das Regenbogenhaus jedoch nicht für Veranstaltungen nutzen, die das Regenbogenhaus instrumentalisieren und für Profilierung/Pinkwashing missbrauchen.
Grundsätze für Veranstaltungen von politischen Parteien, religiösen Organisationen und Unternehmen:
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Die Veranstalter*in erbringt bereits glaubwürdiges Engagement für queere Anliegen.
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Die Veranstalter*in stellt die Einhaltung der oben genannten Grundsätze sicher.
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Die Veranstaltungen weisen einen klaren Bezug zum Thema LGBTQIA+ auf.
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Die Veranstaltungen entsprechen den hier formulierten Zielen und Grundsätzen.
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Grundsatz der Gleichbehandlung: öffentliche Veranstaltungen sind maximal 1x im Jahr möglich.
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Nicht-öffentliche Sitzungen von queeren Netzwerken in Parteien, religiösen Organisationen oder Unternehmen sind generell nach Raumverfügbarkeit möglich.